Fachtag „Zwei Jahre Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren – Notwendige Verteidigung, Audiovisuelle Vernehmung & Co.“ | Online

31. März 2022

Datum der Veranstaltung:
31. März 2022

Veranstaltungsort:
Online

Anmeldeschluss:
25/03/2022

Teilnahmegebühr:
35 Euro für DVJJ-Mitglieder | 45 Euro für Nichtmitglieder

Veranstaltungsnummer:
V 22/23

Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren ist ebenso wie das damit eng verknüpfte Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung im Dezember 2019 in Kraft getreten; die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen folgten zum Jahresbeginn 2020. Die umfangreichen Neuregelungen dienten der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie der sog. PKH-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/1919) und haben für die polizeiliche Sachbearbeitung im Jugendstrafverfahren wesentliche Änderungen mit sich gebracht. Insbesondere das Recht der notwendigen Verteidigung, hier die Bestellung eines Pflichtverteidigers in Fällen einer „zu erwartenden“ Jugendstrafe (§ 68 Nr. 5 JGG), der frühere Bestellungszeitpunkt (§ 68a JGG) und die Konsequenzen für die Beschuldigtenvernehmen, wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Gleiches gilt für die unter bestimmten Umständen verpflichtende audiovisuelle Vernehmung im Jugendverfahren (§ 70c II, III JGG, § 136 IV StPO).

Die Veranstaltung richtet sich an Praktiker*innen aus der Polizei und schafft einen Rahmen für den bundesweiten Austausch zu den „neuen“ Herausforderungen und Best-Practice-Beispielen. Im Anschluss an Impulsvorträge zur notwendigen Verteidigung und der damit eng gekoppelten audiovisuellen Vernehmung im Jugendverfahren kann über die Erfahrungen und Fragen der Praxis diskutiert werden: Wo stehen wir aktuell, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Änderungen?

Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt. Unsere aktuellen Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Online-Veranstaltungen, Telefonkonferenzen und Videokonferenzen sowie Webinare via ZOOM der DVJJ e.V. finden Sie hier. Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam. Zu Beginn der Veranstaltung wird kurz in die Funktionen von ZOOM eingeführt, das Programm ist intuitiv zu bedienen.

Programmablauf

Donnerstag, 31. März 2022 | 09:00 bis 16:00 Uhr

09:00-09:15 UhrAnkommen und Begrüßung
09:15-11:00 UhrVortrag und Arbeitskreise: „Fälle notwendiger Verteidigung“
11:00-11:15 UhrKaffeepause
11:15-13:00 UhrVortrag und Arbeitskreise: „Bestellungszeitpunkt/Teilnahme des Verteidigers an der Vernehmung“
13:00-14:00 UhrMittagspause
14:00-15:15 UhrVortrag und Arbeitskreise: „Audiovisuelle Vernehmung“
15:15-16:00 UhrFragen und Abschlussdiskussion, Verabschiedung

Referent: MR Prof. Dr. Jan Schady, RiAG a.D. (Justizministerium SH)

Moderatoren der Arbeitskreise:

  • Rüdiger Schilling, Hochschule für Polizei BW, Institut für Fortbildung
  • Tilman Wesely, LKA Niedersachsen, Zentralstelle Jugendsachen, Fachspartenvertreter Polizei in der DVJJ

Seminarleitung: Dr. Stephanie Ernst, Geschäftsführerin der DVJJ

Zielgruppe: Praktiker*innen aus der Polizei