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Fortbildungsangebot zur EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind – Folgen für die Praxis des Jugendstrafrechts – Frankfurt

26. November 2019

Datum der Veranstaltung:
26. November 2019

Veranstaltungsort:
Caritasverband Frankfurt e.V., Alte Mainzer G. 10, 60311 Frankfurt am Main

Anmeldeschluss:
28/10/2019

Teilnahmegebühr:
Jeweils EUR 75,- inkl. Verpflegung (EUR 60,- für DVJJ-Mitglieder)

Veranstaltungsnummer:
V 19/23

Folgend finden Sie die behandelten Materialien:

  • Auszug „Verfahrensgarantien in Strafvefahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen im Strafverfahren sind“
  • Auszug „Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren…“

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“ bedingt erhebliche Änderungen u. a. im Bereich der Vernehmung, der Beteiligung der Jugendgerichtshilfe und der Eltern sowie der notwendigen Verteidigung. Sie war bis zum 11. Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen.

Am 12.06.2019 ist der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ vorgelegt worden, ebenso der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“. Die Fortbildungen geben einen Überblick über die Richtlinienvorgaben und dienen vor allem der Vorstellung der durch die Regierungsentwürfe vorgesehenen Neuregelungen im Jugendgerichtsgesetz sowie im allgemeinen Recht der notwendigen Verteidigung, soweit diese im Jugendstrafverfahren Anwendung finden.

Je nach Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Zeitpunkt der Veranstaltungen soll auch die für die Rechtsanwendung derzeit drängende Frage thematisiert werden, ob einzelne Bestimmungen der Richtlinien (wenn ja, welche) bis zum Inkrafttreten eines Umsetzungsgesetzes unmittelbare Geltung im Inland entfalten. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH kommt dies ausnahmsweise für solche Vorgaben einer Richtlinie in Betracht, die hinreichend bestimmt sind, also keinen Umsetzungsspielraum belassen („self-executing“).

Die Fortbildungen sind berufsgruppenübergreifend konzipiert und richten sich damit gleichermaßen an Justiz, Anwaltschaft, Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren und Polizei. Neben der Wissensvermittlung soll auch dem Bedarf an Fragen und Meinungsaustausch – im Rahmen des zeitlich Möglichen – ausreichend Raum gegeben werden.

Referentin dieser Fachtagung wird Frau Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn (Freie Universität Berlin) sein.

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