Fortbildungsangebot zur EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind – Folgen für die Praxis des Jugendstrafrechts

14. März bis 3. April 2019

Datum der Veranstaltung:
14. März bis 3. April 2019

Veranstaltungsort:
München | Freiburg | Frankfurt | Hamburg I Hannover | Berlin

Anmeldeschluss:

Teilnahmegebühr:

Veranstaltungsnummer:

Am 11. Juni 2016 ist die EU-Richtlinie 2016/800 in Kraft getreten, die bis zum 11. Juni 2019 auch in Deutschland umgesetzt sein muss. Die Umsetzung der Richtlinie wird zu beachtlichen Veränderungen bei der Bearbeitung von Jugendstrafverfahren und zu erheblichem Fortbildungsbedarf für die Justiz, die Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren und die Polizei führen.

Die DVJJ veranstaltet dazu offene Fortbildungen, bei denen sowohl die wesentlichen Vorgaben der Richtlinie als auch die konkreten Änderungen für das Jugendstraf(verfahrens)recht kompakt dargestellt werden. Die Fortbildungen sind berufsgruppenübergreifend konzipiert und richten sich damit gleichermaßen an Justiz, Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren und Polizei.

Neben der Wissensvermittlung soll aber auch dem Bedarf an Fragen und Meinungsaustausch ausreichend Raum gegeben werden.

Themenschwerpunkte:

  • Entstehungshintergrund der Richtlinie
  • Regelungsgegenstände der Richtlinie im Überblick
  • Anwendungsbereiche
  • Auskunfts-und Informationsrechte –Art. 4 und Art. 5
  • Schwerpunkte der Richtlinie –Umsetzungsbedarf
  • Diskussionspunkte zu ausgewählten Regelungskomplexen der RefE
  • Herausforderungen für die Praxis

Folgend finden Sie die behandelten Dokumente der bundesweiten Fachtagungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie aus 2019.

München
Amtsblatt

Freiburg

Amtsblatt

Frankfurt I und II

Amtsblatt