Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren – Online | AUSGEBUCHT

11. Januar 2022

Datum der Veranstaltung:
11. Januar 2022

Veranstaltungsort:
Online

Anmeldeschluss:
03/01/2022

Teilnahmegebühr:
75 Euro für Nicht-Mitglieder | 55 Euro für DVJJ-Mitglieder

Veranstaltungsnummer:
V 22/01

Dieses Seminar ist leider ausgebucht. Für einen Wartelistenplatz sende Sie bitte eine Mail an frese@dvjj.de

Aufgrund der großen Nachfrage, wird dieses Seminar zusätzlich
am 31. März 2022 angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.

In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkons­tellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.

Organisatorisches:

Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr; es wird zwei 20-minütige Pausen geben.

Der Login wird bereits ab 8:30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 9:00 Uhr beginnen können.

Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.

Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.

Teilnahmegebühren:

  • 75 Euro für Nicht-Mitglieder | 55 Euro für DVJJ-Mitglieder

Referentin:

Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF