Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren | Online – AUSGEBUCHT

17. Mai 2021

Datum der Veranstaltung:
17. Mai 2021

Veranstaltungsort:
Online

Anmeldeschluss:
30/04/2021

Teilnahmegebühr:
65 Euro für Nicht-Mitglieder | 45 Euro für DVJJ-Mitglieder

Veranstaltungsnummer:
V 21/18

Veranstaltung ist ausgebucht

 

Leider ist dieser Termin bereits ausgebucht. Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir zwei zusätzliche Termine dieses Online-Seminars an:

·       30. September 2021

·       23. November 2021

Alternativ können Sie sich gerne auf der Warteliste erfassen lassen. Hierzu senden Sie bitte eine Mail an frese@dvjj.de.

Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.

In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkons­tellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.

Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 12.30 Uhr; gegen 10:30 Uhr wird es eine ca. 30minütige Pause geben.

Der Login wird bereits ab 8:15 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 8:30 Uhr beginnen können.

Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.

Falls Sie mit der Nutzung von ZOOM nicht vertraut sind, bieten wir Ihnen am 11.05. von 8-9 Uhr und am 12.05. von 17-18 Uhr ein „Test-Meeting“ an. Bei Interesse senden Sie gerne ein Mail an niggemann@dvjj.de und Sie erhalten anschließend die Zugangsdaten zum Testmeeting.

Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.

Teilnahmegebühren:

  • 45 Euro für DVJJ-Mitglieder
  • 65 Euro für Nicht-Mitglieder

Referentin:

Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF

Veranstaltung ist ausgebucht