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Die Stellungnahme der Jugendhilfe im Strafverfahren – Hannover | AUSGEBUCHT

14. bis 16. Juni 2021

Datum der Veranstaltung:
14. bis 16. Juni 2021

Veranstaltungsort:
ZEB-Stephansstift, Kirchröder Str. 44, 30625 Hannover

Anmeldeschluss:
25/04/2021

Teilnahmegebühr:
EUR 410,-inkl. Unterbringung im Einzelzimmer und Verpflegung (EUR 380,-für DVJJ-Mitglieder)

Veranstaltungsnummer:
V 21/14

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Wir freuen uns die Veranstaltung wie geplant vom 14.-16.06.2021, in Präsenz, durchführen zu können. Seminare mit beruflicher Bildung können aktuell in Präsenz stattfinden. Das detaillierte Hygienekonzept des Tagungshauses finden Sie hier.

Die Stellungnahme der Jugendhilfe gilt als wesentliches Ergebnis der Tätigkeiten der Jugendhilfe im Strafverfahren, die Qualität der Berichte wird in der Praxis allerdings mitunter deutlich kritisiert. Zu welchen Fragen hat die Jugendhilfe in der Hauptverhandlung, aber auch schon im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren, Stellung zu nehmen und welche Bereiche gehören gerade nicht in ihren Verantwortungsbereich?

Gelten die allgemeinen methodischen und fachlichen Standards der Jugendhilfe auch für deren Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren nach dem JGG oder gibt es hier Besonderheiten?

Wie (neutral?) ist Stellung zu beziehen?

Wie berechtigt ist die lang anhaltende Diskussion über die Form – schriftlicher Bericht oder mündliche Stellungnahme?

Wie viel Transparenz für die Betroffenen ist notwendig, um den allgemeinen Auftrag der Jugendhilfe bei der Sachbearbeitung nicht zu gefährden?

Diesen und anderen Fragen soll bei der Fortbildung nachgegangen werden, um im Ergebnis zu einer den fachlichen Anforderungen entsprechenden Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe im Strafverfahren zu kommen.

Termin: 14.06., 13 Uhr bis 16.06.2021, 13 Uhr

Tagungsort: „Stephansstift – Zentrum für Erwachsenenbildung“, Kirchröder Str. 44, 30625 Hannover

Seminarleitung: Jürgen Kußerow, Dipl.-Sozialarbeiter, Coach, Jugendhilfe im Strafverfahren, Stadt Waltrop

Zielgruppe: Fachkräfte bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben.

Teilnahmegebühr: EUR 410,-inkl. Unterbringung im Einzelzimmer und Verpflegung (EUR 380,-für DVJJ-Mitglieder)

Veranstaltungs-Nr.: V 21/14

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