Verteidigung in Jugendstrafsachen für Strafverteidiger*innen | Online

10. Februar 2024

Datum der Veranstaltung:
10. Februar 2024

Veranstaltungsort:
Online

Anmeldeschluss:
02/02/2024

Teilnahmegebühr:
115 Euro für Nicht-Mitglieder | 95 Euro für DVJJ-Mitglieder

Veranstaltungsnummer:

Die Fortbildungsveranstaltung „Verteidigung in Jugendstrafsachen“ ist so konzipiert, dass der Referent zu den jeweiligen Schwerpunktthemen zunächst einen Überblick gibt, in dem die erforderlichen Grundlagen erörtert werden, um sodann aktuelle Probleme und Entwicklungen zu dem jeweiligen Thema vertieft darzustellen. Der Fokus liegt insoweit auf der Vermittlung von in der täglichen Verteidigungspraxis anwendbaren materiell-rechtlichen, prozessualen und taktischen Kenntnissen und Fertigkeiten, weshalb auch eine Vielzahl von Fallbeispielen aus der Praxis behandelt wird.

Behandelt werden dabei unter anderem folgende Themen:

  • Problemfälle der Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (insb. Straftaten aus verschiedenen Reifestufen und Altersbestimmungsgutachten),
  • die sich wandelnde Rechtsprechung zur Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld,
  • Bewährungsvorbehalt (§§ 61 ff. JGG),
  • Einheitsstrafenbildung (§§ 31, 66 JGG),
  • Rechtsmittel gegen bewährungsversagende Entscheidungen,
  • Einflussnahme auf die instanzielle Zuständigkeit im Zwischenverfahren,
  • sachliche und instanzielle Rechtsmittelbeschränkung des JGG,
  • Praxis des Täter-Opfer-Ausgleichs,
  • optimale Nutzung von Diversionsmöglichkeiten,
  • Verteidigung gegen Untersuchungshaft,
  • die Anwendung des Rechts der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht und
  • die Ausweitung der Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Jugendstrafverfahren.

Referent: Dr. Toralf Nöding, Rechtsanwalt, Berlin

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Strafverteidiger*innen, die Kenntnisse im Jugendstrafrecht erwerben oder vorhandene Kenntnisse vertiefen möchten

Zeitraum: 10. Februar 2024, 10-16:00 Uhr

Die Veranstaltung bietet 5 Stunden fachrelevante Fortbildungszeit (§ 15 FAO). Über die Anerkennung entscheidet die jeweilige Rechtsanwaltskammer.