ZJJ-Artikel
DVJJ-Journal 1/1997 Kiehl | Zum pragmatischen Vordergrund und den konzeptionellen Hintergründen von Problemen mit der örtlichen Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe
/in FachbeiträgeZJJ 2/2025 BGH – Beschluss vom 26.02.2025 – 2 Ars 446/24, 2 AR 278/24 | Örtliche Zuständigkeit in Jugendstrafsachen mit Anm. Kölbel
/in Entscheidungen zum Jugendrecht | RechtsprechungZJJ 2/2021 Eschelbach, D. | Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
/in FachbeiträgeZJJ 3/2008 Bezjak, Sommerfeld | Die örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters im Jugendstrafverfahren
/in FachbeiträgeVeranstaltungen
Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren | Online
/in DVJJ-Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen, VeranstaltungenDatum der Veranstaltung: Veranstaltungsort: Anmeldeschluss:
20. Juni 2023
Online
07/06/2023
Teilnahmegebühr: Veranstaltungsnummer:
95 Euro für Nicht-Mitglieder | 75 Euro für DVJJ-Mitglieder
V 23/06
Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.
Referentin: Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF
Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr; es wird zwei 20-minütige Pausen geben.
Der Login wird bereits ab 8:30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 9:00 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt. Unsere aktuellen Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Online-Veranstaltungen, Telefonkonferenzen und Videokonferenzen sowie Webinare via ZOOM der DVJJ e.V. finden Sie hier.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.
Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren | Online – AUSGEBUCHT
/in DVJJ-Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen, VeranstaltungenDatum der Veranstaltung: Veranstaltungsort: Anmeldeschluss:
20. Januar 2023
Online
11/01/2023
Teilnahmegebühr: Veranstaltungsnummer:
95 Euro für Nicht-Mitglieder | 75 Euro für DVJJ-Mitglieder
V 23/01
Dieses Seminar musste aus terminlichen Gründen vom 19. auf den 20.01.2023 verschoben werden!
Das Seminar ist aktuell ausgebucht.
Wegen der großen Nachfrage wird dieses Online-Seminar zusätzlich am 20. Juni 2023 und am 07. November 2023 angeboten.
Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.
Referentin: Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF
Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr; es wird zwei 20-minütige Pausen geben.
Der Login wird bereits ab 8:30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 9:00 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt. Unsere aktuellen Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Online-Veranstaltungen, Telefonkonferenzen und Videokonferenzen sowie Webinare via ZOOM der DVJJ e.V. finden Sie hier.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.
Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren – Online | AUSGEBUCHT
/in DVJJ-Veranstaltungen, Online-VeranstaltungenDatum der Veranstaltung: Veranstaltungsort: Anmeldeschluss:
11. Januar 2022
Online
03/01/2022
Teilnahmegebühr: Veranstaltungsnummer:
75 Euro für Nicht-Mitglieder | 55 Euro für DVJJ-Mitglieder
V 22/01
Dieses Seminar ist leider ausgebucht. Für einen Wartelistenplatz sende Sie bitte eine Mail an frese@dvjj.de
Aufgrund der großen Nachfrage, wird dieses Seminar zusätzlich
am 31. März 2022 angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.
Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr; es wird zwei 20-minütige Pausen geben.
Der Login wird bereits ab 8:30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 9:00 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.
Teilnahmegebühren:
- 75 Euro für Nicht-Mitglieder | 55 Euro für DVJJ-Mitglieder
Referentin:
Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF
Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren – Online | AUSGEBUCHT
/in DVJJ-Veranstaltungen, Online-VeranstaltungenDatum der Veranstaltung: Veranstaltungsort: Anmeldeschluss:
30. September 2021
Online
13/09/2021
Teilnahmegebühr: Veranstaltungsnummer:
65 Euro für Nicht-Mitglieder | 45 Euro für DVJJ-Mitglieder
V 21/23
Das Seminar ist aktuell leider ausgebucht. Für einen Platz auf der Warteliste senden Sie bitte eine Mail an frese@dvjj.de.
Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.
Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 12.30 Uhr; es wird zwei Pausen zu je 15 Minuten geben.
Der Login wird bereits ab 8:15 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 8:30 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.
Falls Sie mit der Nutzung von ZOOM nicht vertraut sind, bieten wir Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung ein „Test-Meeting“ an. Über die Termine werden wir Sie noch informieren.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.
Teilnahmegebühren:
- 45 Euro für DVJJ-Mitglieder
- 65 Euro für Nicht-Mitglieder
Referentin:
Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF
Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren – Online
/in DVJJ-Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen, VeranstaltungenDatum der Veranstaltung: Veranstaltungsort: Anmeldeschluss:
22. Feburar 2021
Online
25/01/2021
Teilnahmegebühr: Veranstaltungsnummer:
65 Euro für Nicht-Mitglieder | 45 Euro für DVJJ-Mitglieder
V 21/17
Leider ist dieser Termin bereits ausgebucht. Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir zwei zusätzliche Termine dieses Online-Seminars an:
- 17. Mai 2021 – AUSGEBUCHT
- 23. November 2021
Alternativ können Sie sich gerne auf der Warteliste erfassen lassen. Hierzu senden Sie bitte eine Mail an frese@dvjj.de.
Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.
Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 12.30 Uhr; gegen 10:30 Uhr wird es eine ca. 30minütige Pause geben.
Der Login wird bereits ab 8:15 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 8:30 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.
Falls Sie mit der Nutzung von ZOOM nicht vertraut sind, bieten wir Ihnen ein „Test-Meeting“ am 15.02.2021 von 8.00-9.00 Uhr und am 16.02.2021 von 17.00-18.00 Uhr an. Falls Sie die Möglichkeit nutzen möchten, sich mit ZOOM vertraut zu machen, senden Sie bitte eine Mail an niggemann@dvjj.de.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.
Teilnahmegebühren:
- 45 Euro für DVJJ-Mitglieder
- 65 Euro für Nicht-Mitglieder
Referentin:
Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF
Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren nach dem JGG | Online
/in DVJJ-Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen, VeranstaltungenDatum der Veranstaltung: Veranstaltungsort: Anmeldeschluss:
11. Januar 2024
Online
04/01/2024
Teilnahmegebühr: Veranstaltungsnummer:
105 Euro für Nicht-Mitglieder | 85 Euro für DVJJ-Mitglieder
V 24/01
Aufgrund der großen Nachfrage wird dieses Online-Seminar an mehreren Terminen angeboten:
Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.
Referentin: Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF
Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr; es wird zwei 15-minütige Pausen geben.
Der Login wird bereits ab 8:30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 9:00 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt. Unsere aktuellen Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Online-Veranstaltungen, Telefonkonferenzen und Videokonferenzen sowie Webinare via ZOOM der DVJJ e.V. finden Sie hier.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.
Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren nach dem JGG | Online
/in DVJJ-Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen, VeranstaltungenDatum der Veranstaltung: Veranstaltungsort: Anmeldeschluss:
18. März 2024
Online
11/03/2024
Teilnahmegebühr: Veranstaltungsnummer:
105 Euro für Nicht-Mitglieder | 85 Euro für DVJJ-Mitglieder
V 24/07
Aufgrund der großen Nachfrage wird dieses Online-Seminar an mehreren Terminen angeboten:
Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.
Referentin: Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF
Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 09.00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr; es wird zwei 15-minütige Pausen geben.
Der Login wird bereits ab 08.30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 09.00 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung findet online via ZOOM statt. Sie erhalten die Zugangsdaten einige Tage vor der Veranstaltung, für die Teilnahme reicht ein kostenloser ZOOM-Zugang aus. Bitte beachten Sie unsere aktuellen Datenschutzhinweise.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.


