Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Auswirkungen für die Praxis
Mit dem am 17. Dezember 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ sind – mit erheblicher Verspätung – die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind“, in nationales Recht umgesetzt worden. Ergänzt werden die Regelungen durch das am 13. Dezember 2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung.
Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.
Die Online-Veranstaltung bietet eine kompakte, berufsgruppenübergreifende Darstellung der gesetzlichen Änderungen, die sich gleichermaßen an alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure richtet. Während des Vortrags besteht die Möglichkeit, durch die angebotene Chat-Funktion Fragen zu stellen. Im Anschluss an diesen Vortrag besteht die Möglichkeit, für ca. eine Stunde in digitalen Gruppen mit Live-Schaltung zu diskutieren bzw. in einen Erfahrungsaustausch zu treten. Bezogen auf den genauen Zuschnitt dieser Gruppen besteht Flexibilität, die Bedarfe werden kurz vor der Pause abgefragt. Vorgesehen ist die Teilnahme jeweils an einer Gruppe.
Seminarleitung:
Referentinnen dieser Fachtagung sind Frau Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel, Vorsitzende der DVJJ und Maria Kleimann, Richterin am Amtsgericht Hannover, Bundesvorstand der DVJJ.
Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 8:00 Uhr und endet gegen 12.30 Uhr. Es wird zwei Pausen geben, in denen wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich in kleinen Gruppen mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Der Login wird bereits ab 7:45 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 8:00 Uhr beginnen können. Neben den Referentinnen Prof. Dr. Theresia Höynck und Maria Kleimann werden Dr. Stephanie Ernst und Jessica Niggemann die Veranstaltung als Moderatorinnen begleiten.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam.
Falls Sie mit der Nutzung von ZOOM nicht vertraut sind, bieten wir Ihnen ein „Test-Meeting“ am 9.11. von 8.00-9.00 Uhr und am 10.11. von 17.00-18.00 Uhr an. Falls Sie die Möglichkeit nutzen möchten, sich mit ZOOM vertraut zu machen, senden Sie bitte eine Mail an niggemann@dvjj.de.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.
Teilnahmegebühren
- 45 Euro für DVJJ-Mitglieder
- 65 Euro für Nicht-Mitglieder
Termine
- 16.11.2020 – Weitere Informationen und Anmeldung
- 24.11.2020 – Weitere Informationen und Anmeldung