Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ vom 9. Dezember 2019 (BGBl. 2019 I, S. 2146) sind weitreichende Änderungen im Jugendstrafverfahren in Kraft getreten, die der Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“ in nationales Recht dienen. Betroffen sind vor allem die Unterrichtungs- und Belehrungspflichten, die Anwesenheitsrechte der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter, die Bestellung von Pflichtverteidigern, die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren sowie die Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen. Zudem ist das Recht der Pflichtverteidigung mit dem am 13. Dezember 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ (BGBl. 2019 I, S. 2128) insgesamt reformiert und an die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie 2016/1919 über „Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (…)“ angepasst worden. Diese für Beschuldigte aller Altersgruppen geltenden Neuregelungen ergänzen die spezifischen Regelungen zum Jugendstrafverfahren und sind daher auch für das Jugendstrafverfahren von Bedeutung.

Unser fünf Teile umfassendes Video-Tutorial (Gesamtdauer ca. 4 Std. 20 min.) bietet eine detaillierte Einführung in die Gesetzesänderungen und ihre möglichen Konsequenzen für die Praxis des Jugendstrafverfahrens. Die Darstellung richtet sich primär an Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte, Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verteidigungen in Jugendstrafverfahren übernehmen.

Die während des Vortrags eingeblendeten Folien stehen als separate PDF-Dokumente zur Verfügung:
Umsetzung EU-RL_Teil I_2020-05

Umsetzung EU-RL_Teil II_2020-05

Umsetzung EU-RL_Teil III_2020-05

Umsetzung EU-RL_Teil IV_2020-05

Umsetzung EU-RL_Teil V_2020-05

Weitere Materialien zu den Gesetzesänderungen finden Sie hier: https://www.dvjj.de/eu-richtlinie-2016-800/

Der Referent

Jan Schady leitet das Referat für Strafrecht und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften im Schleswig-Holsteinischen Justizministerium. Bis 2011 war er im Schleswig-Holsteinischen Richterdienst tätig, zuletzt als Richter am Amtsgericht in Schleswig. Im Nebenamt ist er Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Der Vortrag gibt seine persönliche Meinung wieder.