Fachliche Quali­fikation gemäß § 37 JGG n.F.

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021 (BGBl. I S. 1810) ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Mit der Neufassung des § 37 JGG erhöht der Gesetzgeber die Anforderungen an die Qualifikation von Jugendrichterinnen und Jugendrichtern sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälten.

Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 JGG sollen Richter bei den Jugendgerichten und die Jugendstaatsanwälte „über Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie verfügen.“ Zu Recht weist die Gesetzesbegründung darauf hin, dass an diese Berufsgruppen – nicht nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Jugendschutzsachen – besondere Anforderungen im Hinblick auf den im Jugendstrafverfahren geltenden Erziehungsgedanken und seine Wirkungsorientierung gestellt werden. Die Bearbeitung derartiger Verfahren verlange deshalb ein vertieftes Verständnis für die Entwicklungssituation und die Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen sowie ein fachlich fundiertes Wissen über die Wirkungen justizförmlicher Vorgehensweisen und den einfühlsamen und verständigen Umgang mit den Betroffenen (BT-Drucksache 19/23707, S. 59). Grundkenntnisse der Kriminologie, Pädagogik, Sozialpädagogik und der Jugendpsychologie sind dafür neben erzieherischer Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung zwingende Voraussetzung.

Mit dem hier vorgelegten Qualifikationsangebot bietet die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) als Fachverband für Jugendkriminalrecht eine Grundqualifizierung im Sinne von § 37 JGG n.F. an. Die Fortbildung ist so konzipiert, dass sie sich sowohl als Einstieg in die Themenfelder des § 37 JGG als auch zur Auffrischung und Aktualisierung der Fachkenntnisse eignet.

Die Fortbildung ist in vier Module aufgeteilt:

  • Modul 1: Grundkenntnisse des Jugendstrafrechts,
  • Modul 2: Grundkenntnisse der Kriminologie,
  • Modul 3: Grundkenntnisse der Pädagogik/Sozialpädagogik und
  • Modul 4: Grundkenntnisse der Jugendpsychologie.

Modul 1 findet als 1-Tages-Veranstaltung über Zoom statt. Die maximale Teilnehmendenzahl liegt bei 30 Personen. Die Module 2, 3 und 4 stehen Ihnen hier als Fortbildungsvideos zur Verfügung (2 bis 3 Videos pro Modul, je Video ca. 90 Minuten, online abrufbar). Das Angebot beinhaltet einen unbegrenzten Zugang zu den Videos für zwei Jahre.

Für weitere Informationen und die Erstellung eines Angebots wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführerin der DVJJ, Dr. Stephanie Ernst (ernst@dvjj.de).