Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren – Auswirkungen für die Praxis | Hannover

03. März 2020

Datum der Veranstaltung:
03. März 2020

Veranstaltungsort:
ZEB-Stephansstift, Kirchröder Str. 44, 30625 Hannover

Anmeldeschluss:

Teilnahmegebühr:
Jeweils EUR 95,- inkl. Verpflegung (EUR 80,- für DVJJ-Mitglieder)

Veranstaltungsnummer:
V 20/14

Veranstaltung ist ausgebucht

Hinweis: Die Veranstaltung ist leider ausgebucht.
Sollten aufgrund von Stornierungen weitere Plätze verfügbar werden, werden wir die Interessent/innen, deren Anmeldung wir nicht berücksichtigen konnten, in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen telefonisch benachrichtigen. Für einen Platz auf der Warteliste senden Sie bitte eine Mail an frese@dvjj.de.

Reservierungen die im Vorfeld getätigt wurden, haben natürlich weiterhin Ihre Gültigkeit.

Mit dem Ende November 2019 zustande gekommenen „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ werden – mit erheblicher Verspätung – die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind“, in nationales Recht umgesetzt. Ergänzt werden die Regelungen durch das ebenfalls im November 2019 zustande gekommene „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“. Beide Gesetze werden in Kürze in Kraft treten (Stand: Dezember 2019).

Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.

Neben einer kompakten, berufsgruppenübergreifenden Darstellung der gesetzlichen Änderungen, die sich gleichermaßen an alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure richtet, findet ein moderierter Austausch über die konkreten Folgen für die verschiedenen Berufsgruppen in den verschiedenen Verfahrensstadien in getrennten Gruppen statt.

Seminarleitung:
Referentin dieser Fachtagung wird Frau Prof. Dr. Theresia Höynck, Vorsitzende der DVJJ, (Universität Kassel) sein. Der Austausch in den Berufsgruppen Polizei, Justiz und Anwaltschaft sowie Jugendhilfe im Strafverfahren wird moderiert von Tilman Wesely (PK Hannover-Ricklingen, Bundesarbeitsgemeinschaft der Polizei), Maria Kleimann (Amtsgericht Hannover, Bundesvorstand der DVJJ) und Andrea Schmidt, (Stadt Erlangen, Jugendhilfe im Strafverfahren).

Organisatorisches:
Sie sind herzlich eingeladen sich ab 09:00 Uhr anzumelden und den Begrüßungskaffee einzunehmen.

Die Fachtagung beginnt um 10:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist während der gesamten Tagung gesorgt.

Hier finden Sie die Anreisebeschreibung zum Tagungsort.

Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.

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