Online-Arbeitshilfe „Neuregelungen im Jugendgerichtsgesetz für die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren“
Seit dem 17.12.2019 ist das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Unter Leitung des LWL-Landesjugendamt Westfalen wurde in einer Arbeitsgruppe von Fachkräften aus zehn Jugendämtern unterschiedlicher kommunaler Verfasstheit und einem freien Träger eine Arbeitshilfe zu den wesentlichen Neuerungen für das Jugendstrafverfahren entwickelt.