Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen! Positionspapier des Vorstands und der Geschäftsführung der DVJJ
Aktuell wird erneut aus Anlass des Tötungsdeliktes durch zwei Mädchen in Freudenberg die Forderung nach Senkung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren auf 12 Jahre laut. Diese Forderung ist in den vergangenen 30 Jahren gelegentlich erhoben worden, in den letzten Jahren allerdings nur noch aus dem eindeutig rechten Spektrum. Es schien, als habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die geltende Grenze von 14 Jahren richtig und bewährt ist. Auch der aktuelle Fall erfordert keine Neubewertung der Situation.