Einträge von DVJJ

Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen! Positionspapier des Vorstands und der Geschäftsführung der DVJJ

Aktuell wird erneut aus Anlass des Tötungsdeliktes durch zwei Mädchen in Freudenberg die Forderung nach Senkung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren auf 12 Jahre laut. Diese Forderung ist in den vergangenen 30 Jahren gelegentlich erhoben worden, in den letzten Jahren allerdings nur noch aus dem eindeutig rechten Spektrum. Es schien, als habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die geltende Grenze von 14 Jahren richtig und bewährt ist. Auch der aktuelle Fall erfordert keine Neubewertung der Situation.

Kindgerechte Justiz – Beschuldigte im Jugendstrafverfahren | Factsheet der Monitoring-Stelle UN-KRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kindeshilfswerks und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Im politischen Diskurs um eine kindgerechte Justiz müssen auch die Rechte von Beschuldigten beachtet werden. Dafür setzen sich das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) und die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ein. DIMR, DKHW und DVJJ bündeln ihre Expertise mit dem Ziel, Handlungsfelder zur Stärkung einer kindgerechten […]

Häuser des Jugendrechts – Es kommt drauf an, was man (draus) macht | Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)

Die räumliche Zusammenfassung der unterschiedlichen Professionen des Jugendkriminalrechts findet inzwischen seit über 20 Jahren an zahlreichen Orten statt und wird oft mit dem Namen „Haus des Jugendrechts“ oder ähnlichen Titeln versehen. Weitere derartige Einrichtungen werden geplant. Anders als der Name suggeriert, geht es keineswegs um Jugendrecht im Allgemeinen, sondern um Zusammenschlüsse, in denen Jugendstrafverfahren bearbeitet werden. Eine einheitliche Ausgestaltung dieser Einrichtungen gibt es nicht. Sie unterscheiden sich in Genese, Beteiligten, Rahmenbedingungen, Ausstattung, Zuständigkeitszuschnitten und Kooperationspartner*innen.

Gewaltige Anstrengungen gegen Gewalt | Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) zur Silvesternacht 2022/2023

Die Bilder und Berichte aus der Silvesternacht über Angriffe auf Personal von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei haben eine aufgeheizte Diskussion ausgelöst. Allerdings ist dieses Phänomen nicht neu und hat die Öffentlichkeit schon deutlich vor den Ereignissen der Kölner Silvesternacht 2015/2016 entsetzt. Die Lehre aus Debatten wie die um die Kölner Silvesternacht oder um die „Stuttgarter Krawallnacht“ (Sommer 2020) heißt vor allem: Keine politischen Schnellschüsse, sondern Aufklärung und dann differenzierte Reaktionen. Krawall darf nicht mit Krawall beantwortet werden.

Online-Fachtagung am 26.01.2023 | „Wer – wie – was – wieso – weshalb – warum? – Kooperation in der Jugendkriminalrechtspflege“

Im Feld der Jugendkriminalrechtspflege arbeiten Akteur:innen unterschiedlicher Professionen zusammen. Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht werden aktiv, wenn junge Menschen Straftaten begehen, die jugendstrafrechtlich verfolgt werden. Sie haben dabei verschiedene Aufgaben und verfolgen unterschiedliche Ziele.